Rechtliches rund um E-Zigaretten

Mindestalter für den Kauf

In Deutschland dürfen E-Zigaretten und Liquids nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Dies dient dem Schutz von Jugendlichen.

Regelungen zur Werbung

Werbung für E-Zigaretten unterliegt strengen Beschränkungen, insbesondere um Minderjährige nicht zu beeinflussen. Tabakähnliche Werbemaßnahmen sind verboten.

Inhaltsstoff-Kennzeichnung

Hersteller müssen Liquids klar kennzeichnen, insbesondere den Nikotingehalt und eventuelle Warnhinweise. Das sorgt für Transparenz und Verbraucherschutz.

Verbotene Inhaltsstoffe

Bestimmte Stoffe, die gesundheitsschädlich sind, dürfen in Liquids nicht verwendet werden. Dies wird durch EU-Richtlinien und nationale Gesetze geregelt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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