Elektrogeräte Rücknahme
Das offizielle Rücknahmesymbol nach Anlage 3a ElektroG kennzeichnet die Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Originalquelle: Gesetze im Internet · Anlage 3a ElektroGElektro- und Elektronikaltgeräte sowie Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Hier findest du die gesetzlichen Hinweise zur getrennten Sammlung, zur kostenlosen Rückgabe, zu E-Zigaretten, zu Lithium-Akkus, zur Datenlöschung und zur Bedeutung der vorgeschriebenen Kennzeichnungen.
Das offizielle Rücknahmesymbol nach Anlage 3a ElektroG kennzeichnet die Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Originalquelle: Gesetze im Internet · Anlage 3a ElektroG
Die durchgestrichene Abfalltonne nach Anlage 3 ElektroG bedeutet: Dieses Elektrogerät darf nicht über den unsortierten Siedlungsabfall beziehungsweise Hausmüll entsorgt werden.
Originalquelle: Gesetze im Internet · Anlage 3 ElektroGDas vom Umweltbundesamt veröffentlichte einheitliche Sammelstellenlogo zeigt Rücknahme- und Sammelstellen für Altbatterien und Altakkus an.
Originalquelle: Umweltbundesamt · Batterie RücknahmeEndnutzer müssen Elektro- und Elektronikaltgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfassen. Elektroaltgeräte gehören deshalb nicht in Restmüll, Hausmüll oder Verpackungsmüll.
Für elektronische Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer gilt eine besondere Rücknahmepflicht: Entsprechende Altgeräte werden unentgeltlich zurückgenommen. Die Rücknahme darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird.
Bei anderen Elektro- und Elektronikgeräten gelten zusätzlich die gesetzlichen Rücknahmeregeln nach § 17 ElektroG, insbesondere die unentgeltliche Rückgabe eines vergleichbaren Altgeräts beim Neukauf sowie – soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Rückgabe bestimmter kleiner Altgeräte ohne Neukauf.
Bei einem Online-Shop muss der Rückgabeweg konkret und leicht auffindbar erklärt sein. Für E-Zigaretten und andere rücknahmepflichtige Elektroaltgeräte stellen wir einen geeigneten unentgeltlichen Rückgabeweg bereit.
Altbatterien und Altakkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien über die vorgesehenen Rücknahme- und Sammelstellen zurückzugeben.
Händler nehmen die von ihrer Rücknahmepflicht erfassten Altbatterien unentgeltlich zurück. Die Rücknahme darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine neue Batterie gekauft wurde. Im Fernabsatz müssen geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen.
Das auf Batterien oder ihrer Verpackung verwendete Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne weist auf die getrennte Sammlung hin. Zusätzlich können unter dem Symbol chemische Zeichen stehen:
Diese Zeichen beziehen sich auf den jeweiligen Schwermetallgehalt der Batterie. Eine pauschale aktuelle Pflichtkennzeichnung „Hg“ wird hier bewusst nicht mehr als Standardhinweis geführt.
Zur Abfallvermeidung sollten Batterien und Akkus entsprechend den Herstellerangaben verwendet, geladen und gelagert und nicht unnötig vor Ende ihrer sicheren Nutzungsdauer ersetzt werden. Wiederaufladbare Akkus können – soweit für das jeweilige Produkt vorgesehen – mehrfach genutzt werden. Beschädigte, aufgeblähte, ausgelaufene oder sicherheitsauffällige Batterien und Akkus dürfen nicht weiterverwendet oder eigenmächtig aufgearbeitet werden.
Ob eine Altbatterie für eine Vorbereitung zur Wiederverwendung, Umnutzung oder eine andere Behandlung geeignet ist, wird im Rahmen der dafür vorgesehenen Rücknahme- und Behandlungswege beurteilt. Die getrennte Sammlung verhindert Vermüllung und ermöglicht eine sichere Behandlung sowie die Rückgewinnung von Rohstoffen.
Lithiumhaltige Batterien und Akkus können bei Beschädigung, Kurzschluss oder unsachgemäßer Behandlung Brände verursachen. Deshalb gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen.
Endnutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf zu entsorgenden Elektroaltgeräten zu löschen. Das kann insbesondere Geräte mit Speicher, Bluetooth-, App- oder Kontoverknüpfung betreffen.
Nein. Die gesetzliche Rücknahme entsprechender alter E-Zigaretten und elektronischer Tabakerhitzer darf nicht an einen Neukauf geknüpft werden.
Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen vor der Abgabe zerstörungsfrei getrennt werden. Fest umschlossene Akkus nicht gewaltsam ausbauen; das komplette Gerät wird als Elektroaltgerät abgegeben.
Nein. Altbatterien und Altakkus müssen getrennt gesammelt und an einer vorgesehenen Rücknahme- oder Sammelstelle abgegeben werden. Lose Lithium-Zellen vor dem Transport gegen Kurzschluss sichern.
Nein, bitte nicht ohne vorherige Abstimmung. Beschädigte Lithium-Akkus können ein erhöhtes Brand- und Transportrisiko darstellen. Kontaktiere zuerst den Kundenservice oder eine geeignete Sammelstelle.
Sie weist darauf hin, dass das gekennzeichnete Elektrogerät beziehungsweise die entsprechend gekennzeichnete Batterie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt werden muss.
Bitte beschreibe kurz das Produkt und den Zustand. Bei beschädigten Akkus vor einem Transport immer zuerst Kontakt aufnehmen.