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Rechtssicherheit & Compliance beim Dampfen

Für uns steht gesetzeskonformes Handeln an erster Stelle. Ein externes Rechtsgutachten (Stand: 07.01.2025) bestätigt die vollständige Einhaltung aller relevanten Vorgaben für den Vertrieb von E-Zigaretten & Refill-Containern in Deutschland. Die deutsche Fassung unten ist eine verständliche Übersetzung; maßgeblich bleibt das englische Original.

Kernaussagen (Kurzfassung):
  • JuSchG: Zweistufige Altersprüfung – vor Bestellung (Ausweisprüfung) & bei Zustellung (Alterssichtprüfung).
  • TabakerzG/TabakerzV: Inhaltsstoffreinheit, Grenzwerte (10 ml Refill, 2 ml Disposable, 20 mg/ml Nikotin), kindersicher, auslaufsicher, Beipackzettel & Warnhinweise, 6-Monats-Notifizierung.
  • TabStG: Besteuerung von Substituten inkl. nikotinfreier Basen; Abgabe mit Steuerzeichen.
  • CLP: Kennzeichnung in DE-Sprache, Piktogramme, keine kinderaffine/irreführende Gestaltung.
  • Praxis: Versand nur innerhalb Deutschlands; geprüfte Lieferkette; Stichproben & Behördenmeldung bei Risiken; keine Sanktionen in den letzten fünf Jahren.

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Öffentliche Fassungen sind zum Schutz von Wettbewerbs- & Personendaten teils redigiert (z. B. Kanzleiname/Signatur).
Transparenz: Das Gutachten wurde im Januar 2025 unter der Firmierung Borban erstellt. VapeTrade.de wird als Marke von Borban betrieben (siehe Über uns / Impressum.


Deutsche Übersetzung (öffentliche Fassung)

A. Rechtliche Anforderungen in Deutschland

1. Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Versandhandel an Kinder/Jugendliche ist unzulässig. Es sind wirksame Zugangs- und Abgabekontrollen umzusetzen: Altersverifikation vor Bestellung sowie Kontrolle bei der Zustellung. Die Rechtsnorm lässt unterschiedliche geeignete Maßnahmen zu.

2. TabakerzG / TabakerzV

  • Inhaltsstoffe: keine verbotenen Stoffe (Anhang 2 TabakerzV); nur hochreine Zutaten; außer technisch unvermeidbaren Spuren keine weiteren Stoffe; außer Nikotin nur Zutaten ohne Gesundheitsrisiko (erhitzt/unerhitzt).
  • Grenzen/Technik: Refill mit Nikotin max. 10 ml; Einweg-Pods/-E-Cigs max. 2 ml; max. 20 mg/ml Nikotin; konstante Nikotinabgabe; kindersicher, manipulations-, bruch- & auslaufsicher; nachfüllsicher gem. EU-Durchführungsbeschluss 2016/586.
  • Packungsbeilage: Anwendung & Lagerung, Gegenanzeigen, Risikogruppen-Warnungen (u. a. „nicht für Nichtraucher“/„Abgabe & Nutzung Minderjähriger verboten“), mögliche Nebenwirkungen, Suchtpotenzial, toxikologische Daten, EU-Kontakt, Info zur Nachfüllmechanik.
  • Warn- & Etikettangaben: Zutatenliste (absteigend), Nikotingehalt/-abgabe pro Dosis, Charge, Hinweis „außer Reichweite von Kindern/Jugendlichen“; Gesundheitswarnung mit 30 % auf zwei größten Flächen, Helvetica fett, schwarz auf weiß, ausgerichtet parallel zur Kante.
  • Herstellerpflichten: 6 Monate vor Markteintritt Produktmeldung; Risiko-Monitoring, Stichproben, Beschwerdelog; ggf. Warnung/Rückruf; unverzügliche Meldung an Marktüberwachungen bei Risiken.

3. Tabaksteuergesetz (TabStG)

Seit 01.07.2022 sind „Substitute für Tabakwaren“ (inkl. nikotinfreier Basen wie PG/VG/Aromen) steuerpflichtig; Abgabe via Steuerzeichen auf Einzelpackungen.

4. CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

  • Etikettierung in deutscher Sprache; horizontal, gut lesbar und dauerhaft.
  • Keine kinderaffine Gestaltung; keine Verwechslung mit Lebensmitteln/Arznei/Kosmetik.
  • Kleine Verpackungen: gefaltete Labels/Tags zulässig; Mindestangaben auf Innenverpackung (Piktogramme, Produktidentifikator, Lieferantenname/Telefon).
B. Compliance (öffentliche Feststellungen)
  • Unternehmen: Borban, Standort 47495 Rheinberg; Betrieb von VapeTrade.de als Marke.
  • Produkte/Zahlung: E-Zigaretten & Refill-Container; u. a. PayPal als Zahlungsdienst.
  • Alterskontrolle: Ausweisprüfung vor Bestellung; Zustellung mit Altersprüfung; Lieferung nur innerhalb Deutschlands.
  • Tabaksteuer: Abgabe besteuerter Substitute mit Steuerzeichen.
  • TPD/CLP: Kennzeichnung, Warnhinweise, Sicherheitsanforderungen eingehalten; Produkt-Notifizierungen geprüft.
  • Lieferkette: Bezug über renommierte Großhändler/Importeure in DE; Stichproben & Qualitätschecks.
  • Ausschlüsse: Kein Cannabis/CBD; kein Drogen-Zubehör; keine Heilversprechen.
  • Historie: Keine behördlichen/regulatorischen Sanktionen in den letzten fünf Jahren (Stichtag 07.01.2025).

Hinweis: Diese Übersetzung dient nur der Information. Maßgeblich ist das englische Original-Gutachten.


Weiterführende Informationen

Praktische Hintergründe & Tipps findest du in unserem Ratgeber sowie in den Kategorien E-Zigaretten, Clearomizer, 10 ml-Liquids, Zubehör, Nikotinsalz-/Shot-Rechner und Glastanks.

Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025

Maßgeblich ist der Inhalt der Originalfassung; die Übersetzung dient der Verständlichkeit.