Über Elf-Liquid: Pod-Fokus & klare Profile
Elf-Liquid adressiert Nutzer:innen, die klare, fruchtige und „fresh“-geprägte Aromen suchen – mit hoher Konsistenz zwischen Pod und 10-ml-Liquid. In Pod-Systemen funktionieren 10-ml-Liquids alltagstauglich; Longfills bieten Flexibilität beim Selbstmischen. Verlässliche Rohstoffe, nachvollziehbare Kennzeichnung und kompatible Profile sorgen für ein sauberes, wiederholbares Geschmackserlebnis.
Direkte Einstiege (nur echte, vorhandene Zielseiten)
Sitemap-konforme Verlinkung (keine toten Pfade; ELFLIQ ist eine separate Marke und wird hier bewusst nicht verlinkt).
Produktlinien im Vergleich
| Produktlinie | Einsatz | Typische Stärken | Empfohlenes Setup |
|---|---|---|---|
| 10-ml-Liquid | Bequem & kompakt für den Alltag | 0–20 mg/ml (je nach Variante) | Pod-Systeme (MTL), moderate Leistung, Coils ~0,8–1,2 Ω |
| Longfill (Aroma 10 ml) | Selbstmischen nach Wunsch | 0–6 mg/ml (über Base/Shot bestimmbar) | MTL & RDL möglich – je nach Coil/Leistung; mit Base & Nikotin-Shots auf Zielstärke bringen |
Stärken-Guide: Welche Nikotinstärke passt?
| Bisheriges Rauchverhalten | 10-ml-Liquid | Longfill |
|---|---|---|
| Gelegentlich / sehr wenig | 0–6 mg/ml (je nach Bedarf) | 0–3 mg/ml (mit Shots mischen) |
| Täglich / moderat | 3–12 mg/ml | 3–6 mg/ml |
| Stark / häufig | 12–20 mg/ml | 6 mg/ml (MTL) · 3 mg/ml (RDL) |
Richtwerte, keine Medizinberatung. Empfinden variiert je Gerät, Coil, Zugtechnik und Liquid-Rezeptur.
Setup & Anwendung
- 10-ml im Pod: Coils im Bereich 0,8–1,2 Ω liefern sanften Throat-Hit und ausgewogene Abgabe.
- Longfills mischen: Flasche mit Base (und ggf. Nikotin-Shots) auf Sollvolumen auffüllen, kräftig schütteln, 1–2 Tage reifen lassen.
- Coil-Pflege: Kondens regelmäßig entfernen, süße/dunkle Aromen kürzere Wechselintervalle einkalkulieren.
Qualität & Compliance
Wir führen ausschließlich Originalware mit klarer Kennzeichnung. Produktinformationen werden gepflegt, Sicherheitsdatenblätter (falls vorgesehen) verlinkt. Verkauf nur an Volljährige (18+), Altersprüfung gemäß JuSchG.